Satzung
Ur-Satzung vom 28.04.1991
Mit Gründung des Frühschoppens Knallhart am 28.04.1991 wurde folgende Satzung beschlossen:
- Einstand: Jeder zweu Stiefel (Bier o. Radler)
- Nachträglicher Eintritt: 5 Stiefel (Bier o. Radler)
- Um 10.30 Uhr ist Redaktionsschluss und Eröffnung des Frühschoppens mit dem Schlachtruf:
„Auf unseren Frühschoppen ein dreifaches
Knall - hart, Knall – hart, Knall – hart“
„Wie sem mer?“ - „Knallhart“
(Bei Anwesenheit ist Mitschreien Pflicht, sonst 1 DM - Beitragszahlung pro Frühschoppen: 1 DM
- Zu spät: 1 DM + Beitragszahlung (bis 5 Minuten), sonst 2 DM + Beitragszahlung
- Entschuldigtes Fehlen (mit gutem Grund): 1 DM
- Unentschuldigtes Fehlen:
- 1. Mal: 2 DM
2. Mal: 5 DM
3. Mal: 1 Stiefel
4. Mal: 1 Kasten
5. Mal: 30l Fässle
(=Beitragszahlung)
- Regeln des Stiefeltrinkens:
- Trinken mit einer Hand
Weitergeben mit Stiefelspitze zum nächsten Säufer
Weitergeben im Uhrzeigersinn
Auszählen
geeichter Stiefel muss geleert werden (auf ex)
3mal aussetzen erlaubt (in Reihe)
Bei Verstoß gegen diese Regeln: 1 Stiefel (Bier o. Radler)
Löbbern (wie Jojo): 1 Stiefel (s.o.)
Sau kaputtmachen: 30l Fässle
Stiefel kaputtmachen: 30l Fässle
- Urlaub (ab 3 Tage, nur wenn dadurch gefehlt):
- Postkarte an:
Frühschoppen Knallhart
Gasthaus zum Kreuz
Bobstadter Str. 2
6971 Assamstadt
(sonst 2 Stiefel)
- Geburtstag: 2 Stiefel (s.o.)
- Abstimmungen zur Satzungsänderung erfordern 2/3-Mehrheit der anwesenden Frühschoppenmitglieder
Zwischenzeitlich gab es
Satzungsänderungen, wobei die letzte Satzungsänderung bis heute gültig ist.